Ändert sich die Nutzung in einem bestehenden Gebäude, so ist bei der Bauaufsichtsbehörde ein Antrag auf Nutzungsänderung einzureichen. Dies ist unabhängig davon, ob eine bauliche Veränderung erfolgt. Eine bestehende Baugenehmigung deckt grundsätzlich nur die ihrer ursprünglich zugrunde gelegten Nutzung ab. Mit Änderung der Nutzung können auch baurechtliche Forderungen erfolgen.

Wir beraten Sie gerne und stellen Ihnen die Unterlagen für die Genehmigung bei der Bauaufsicht zusammen. 

Nutzungsänderungen sind zum Beispiel: ungenutzten Dachraum in einen Wohnraum ändern, eine Wohnung in ein Büro, einen Lebensmittelladen in eine Gaststätte.

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