Soll ein Gebäude in einzelne Wohnungen oder Nutzungseinheiten aufgeteilt werden, muss dies im Grundbuch eingetragen werden. Dazu benötigen Sie eine Bescheinigung von der Bauaufsichtsbehörde, dass die Wohnungen oder sonstige Räume in sich abgeschlossen sind.

Wir erstellen für Sie die notwendigen Unterlagen für die Antragsstellung bei der Bauaufsichtsbehörde. Dies umfasst vor allem die Erstellung von Teilungsplänen. Dabei wird nach Ihren Vorgaben die Aufteilung von Wohneigentum und/oder Teileigentum in alle Pläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) eingearbeitet.

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung auch von Vorteil bei der Überschreibung des elterlichen Wohnhauses auf die Kinder sein.
So kann das Haus in mehrere Wohnungen aufgeteilt werden und jedem einzelnen Kind kann eine Wohnung überschrieben werden.

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